Aktueller Hinweis

Nominierungen für den Maria von Linden-Preis 2023 sind ab sofort bis zum 01.02.2024 möglich!

Maria von Linden-Preis

Der 2022 ins Leben gerufene Maria von Linden-Preis honoriert herausragendes Engagement für die Gleichstellung an der Universität Bonn. Er wird alle zwei Jahre ausgeschrieben und kann sowohl an Gruppen als auch an Einzelpersonen verliehen werden. Voraussetzung für die Vergabe ist eine Nominierung.

Über den Preis

Der Maria von Linden-Preis will herausragendes Engagement für die Gleichstellung an der Universität Bonn sichtbar machen und würdigen. Denn es gibt immer wieder einzelne Personen oder auch Gruppen und Initiativen, die sich in ihren Bereichen (in der Verwaltung, an einem Institut oder einem Lehrstuhl) für die Sache der Gleichstellung einsetzen – meist aus einem Engagement heraus, für das sie zusätzlich zu ihren originären Aufgaben viel Zeit und Arbeitsaufwand investieren. Der Preis wird alle zwei Jahre, und zwar im Wechsel mit den „Fondsprojekten für strukturelle Verankerung von Gleichstellung“, ausgeschrieben. 

Namensgeberin des Preises ist Maria Gräfin von Linden (1869–1936), die im Jahr 1895 für ihre Dissertation als erste Frau in Deutschland den Titel „Scientiae Naturalis Doctor“ erhielt. Maria Gräfin von Linden war auch die erste Titularprofessorin der Universität Bonn. Sie zählt nicht nur zu den Pionierinnen des Frauenstudiums, die sich ihr Recht auf eine akademische Karriere noch hart erkämpfen mussten, sondern hat sich auch Zeit ihres Lebens für die Rechte von Frauen und die Gleichstellung der Geschlechter eingesetzt.

Maria von Linden
© Gleichstellungsbüro
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© pexels monstera

Informationen zur Vergabe des Preises

Für den Preis können sowohl Einzelpersonen als auch Gruppen aller Bereiche der Universi­tät, von Fakultäten und Einrich­tun­gen bis zur Verwaltung und Studierenden nominiert werden, die sich besonders für die Gleichstellung in ihrem Bereich eingesetzt haben. An Einzelpersonen wird ein Preisgeld in Höhe von 1000€, an Gruppen bis zu 2000€ vergeben.

Preiswürdiges Engagement kann bspw. durch eine überdurchschnittlich erfolg­reiche Umsetzung von Gleich­stel­lungsplänen, Projekte der hochschulbezo­ge­nen Frauen- und Geschlech­ter­forschung oder Maßnahmen zur besseren Ver­ein­barkeit von Wissenschaft und Familie prämiert werden.

Nominierung

Voraussetzung für die Auszeichnung ist eine Nominierung, durch die in Frage kommende Personen oder Gruppen benannt und vorgeschlagen werden können. Bitte richten Sie Ihren Vorschlag an die zentrale Gleichstellungsbeauftragte. Die Nominierung sollte eine Beschreibung des Engagements enthalten, aus der Hintergrund, Zielsetzung, erwartete Wirkungsweise und (sofern zutreffend) die beabsichtigte Verstetigung hervorgehen.

Verwendungszweck

Das Preisgeld für Gruppen und Bereiche ist zweckgebunden und kann zur Finanzierung oder Verstetigung gleichstellungsorientierter Maß­nahmen an der Hochschule verwendet werden. Dies können zum Beispiel Zuschüsse zu Tagungen, Workshops, Kongressen und deren Dokumentation oder auch Ausstellungsmaterialien, Lehraufträge sowie Weiterbildungsseminare sein. Einzelpersonen steht das Preisgeld zur freien Verfügung.

Preisträgerin des Jahres 2021

Paula Heidemeyer, die sich im Jahr 2021 für die Organisation einer Workshopreihe zum Thema „Diskriminierungsschutz, Gleichstellung und Diversitätsförderung“ am Institut für Psychologie eingesetzt hat, ist die erste Preisträgerin des Maria von Linden-Preises. Die Reihe richtete sich an Mitglieder des Instituts, mit dem Ziel, für mehr Sensibilität bezüglich Gleichstellung und Diskriminierung zu sorgen.

Bild: v.l.n.r. Preisträgerin Paula Heidemeyer, Kommilitonin Johanna Teepe, Dr. Martina Pottek (ZGB)
Bildrechte: Universität Bonn/Barbara Frommann

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