Nothilfefonds für Studierende mit Kind

Dieser Fonds unterstützt Studierende der Universität Bonn mit Kind, insbesondere Alleinerziehende, die in eine unvorhersehbare finanzielle Notlage geraten sind. Zur Unterstützung können in der Regel maximal 1.000 Euro beantragt werden. Die wirtschaftliche Notsituation darf nicht durch grobes Verschulden der Antragstellenden ent­standen sein. Die Maßnahme wurde zusammen mit dem Familienbüro entwickelt.

Voraussetzungen für die Beantragung der finanziellen Nothilfe 

Es gibt Situationen, in denen es ohne eigenes Verschulden und ohne Vorwarnung zu einem plötzlichen finanziellen Engpass kommt. Studierende mit Kind(ern) – unter ihnen vor allem Alleinerziehende – trifft dies besonders hart, weil sie eine zusätzliche familiäre Verantwortung haben. In solchen Situationen kann eine einmalige Zahlung von maximal 1.000 Euro beantragt werden, die dabei helfen soll, die akute finanzielle Notlage möglichst schnell und unkompliziert zu überwinden. 

Der Lebensunterhalt der Antragsteller*innen und ihrer Kinder muss grund­legend abgesichert sein. Entsprechende Nachweise müssen der Beantragung beigelegt werden. Kinder sollten in der Regel das zwölfte Lebensjahr nicht überschritten haben.

Ein rechtlicher Anspruch auf Gewährung der Unterstüt­zung besteht nicht. Für diese Maßnahme stehen Mittel in definiertem Umfang zur Verfügung. Über die Verwendung der Mittel ist ein Bericht vorzu­legen.

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© pexels/Olia Danilevich

Beantragung

Für die finanzielle Nothilfe muss ein schriftlicher Antrag eingereicht werden. Der Antrag muss folgende Angaben und Dokumente enthalten:

  • Anschreiben, aus dem hervorgeht, worin die Notlage genau besteht und wie sie entstanden ist,
  • Angaben darüber, wofür die finanziellen Mittel benötigt werden,
  • Einkommensnachweise aller im Haushalt lebenden Personen, aus denen hervorgeht, dass der Lebensunterhalt gesichert ist,
  • tabellarischer Lebenslauf der*des Antragstellenden,
  • aktuelle Studienbescheinigung der Universität Bonn und Transcript of Records (B.A./M.A.-Studierende),
  • Geburtsurkunde des Kindes/der Kinder oder Kindergeldbescheinigung.

Anträge können fortlaufend bis zum Jahresende in einem zusammenhängenden pdf-Dokument per E-Mail an das zentrale Gleichstellungsbüro (sekretariat@zgb.uni-bonn.de) gerichtet werden. 


FAQs zu Antragstellung und Verwendungsnachweis

Es kann jederzeit eine finanzielle Nothilfe beantragt werden. Allerdings sind die Mittel des Nothilfefonds begrenzt und eine Bewilligung hängt daher auch von den insgesamt noch zur Verfügung stehenden Mitteln ab. Sind die Mittel zum Zeitpunkt Ihres Antrags bereits ausgeschöpft, besteht kein Anspruch auf eine Zahlung. Bitte nehmen Sie daher vor der Antragstellung Kontakt zu uns auf. Am besten schreiben Sie eine kurze E-Mail und skizzieren Ihr Anliegen. 

Es können maximal 1.000 Euro beantragt werden. Die Höhe der bewilligten Mittel hängt von dem Bedarf ab. 

Die Mittel dürfen nicht zur Finanzierung des Lebensunterhalts verwendet werden. Das Geld kann und soll nur zur Überbrückung einer kurzfristigen finanziellen Notlage dienen. Die Unterstützung kann zum Beispiel für unbedingt notwendige Ausgaben, Anschaffungen oder Materialien verwendet werden, ohne die der Studienalltag mit Kind äußerst erschwert wäre. Der Zuschuss kann nur einmalig gewährt werden.

Aus dem Antrag soll hervorgehen, dass ein Einkommen für die grundständigen Lebenshaltungskosten (monatliche Fixkosten wie Miete, Verpflegung, Unterhaltskosten) vorhanden ist. Es soll aber auch nachvollziehbar sein, dass es ohne die beantragte Unterstützung nur schwer oder gar nicht möglich wäre, den entstandenden Engpass auszugleichen. Familien mit einem niedrigen Gesamteinkommen, insbesondere Alleinerziehende, werden vorrangig berücksichtigt.

Als Einkommensnachweis gelten z.B. Gehaltsnachweise, Kinder-/Elterngeld-Bescheide,
Unterhaltszahlungen, BaföG, Stipendien sowie Nachweise über sonstige Einkünfte, die zur Sicherung des Lebensunterhalts aller im Haushalt lebenden Personen beitragen.


Da in einer unvorhergesehenen finanziellen Notlage zumeist sehr schnell Abhilfe geschaffen werden muss, bemühen wir uns um eine möglichst zeitnahe Bewilligung. Die Prüfung des Antrags und der beigefügten Belege erfolgt in der Regel innerhalb weniger Tage. Je vollständiger und konkreter die Angaben in Ihrem Antrag, umso weniger Bearbeitungszeit ist erforderlich.


Nach Erhalt der Mittel sind spätestens innerhalb von vier Wochen ein schriftlicher Bericht und entsprechende Nachweise vorzulegen, woraus hervorgeht, wofür die Mittel verwendet wurden. Diese Angaben müssen mit dem übereinstimmen, was im Antrag als Verwendungszweck angegeben wurde. Sollte sich die Abgabe des Berichts verzögern, ist dies mitzuteilen.

Der Bericht ist zusammen mit den Belegen entweder per Post an das Gleichstellungsbüro der Universität Bonn, Regina-Pacis-Weg 3, 53115 Bonn, z. Hd. Dr. Martina Pottek zu schicken oder kann per E-Mail mit den eingescannten Unterlagen an sekretariat@zgb.uni-bonn.de gesendet werden.


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Dr. Martina Pottek

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