Umfangreiches Aufgabenportfolio für Geschlechtergerechtigkeit

Die zentrale Gleichstellungsbeauftragte

Aufgaben der zentralen Gleichstellungsbeauftragten und Schwerpunkte der Gleichstellungspolitik an der Universität Bonn:

  • Beratung und Unterstützung des Rektorats bei der Umsetzung des Gleichstellungsauftrags,
  • Mitwirkung in allen zentralen Gremien der Universität wie Hochschulrat, Rektorat, Senat,
  • Mitwirkung bei allen Organisations- und Strukturmaßnahmen der Universität,
  • Begleitung und Monitoring aller Berufungsverfahren der Universität,
  • Begleitung und Monitoring aller Stellenbesetzungsverfahren der Universität,
  • Mitwirkung bei allen personellen Maßnahmen der Universität wie Einstellungen, Kündigungen, Höhergruppierungen, Umsetzungen,
  • Mitwirkung bei der Erstellung, Zwischen- und Endevaluation des Rahmenplans und der  Gleichstellungspläne der Universität,
  • Gleichstellungscontrolling mit Evaluation der Maßnahmen, externes und internes Berichtswesen (DFG-Berichte, Anträge, Konzepte),
  • Durchführung eigener Initiativen und Kampagnen zum Themenfeld Gleichstellung,
  • Beratung aller Mitglieder der Universität zu gleichstellungsspezifischen Fragestellungen,
  • Beratung und Unterstützung im Falle von sexueller Belästigung und Diskriminierung,
  • Beratung im Rahmen der LSBTIQA*-Kontaktstelle
  • Aktive Mitwirkung in relevanten Netzwerken und Verbänden wie Bundes- und Landeskonferenzen der Gleichstellungsbeauftragten und Mentoring-Netzwerken. 


Rechtliche Grundlagen der Gleichstellungsarbeit

Die Aufgaben und Rechte der Gleichstellungsbeauftragten sind im Wesentlichen sowohl über das Hochschulgesetz als auch über das Landesgleichstellungsgesetz festgelegt. 

Eine Wissenschaftlerin und ein Wissenschaftler arbeiten hinter einer Glasfassade und mischen Chemikalien mit Großgeräten.
© pexels/pixabay

Hochschulgesetz NRW

Im Hochschulgesetz werden im § 24 die Aufgaben mit Blick auf die besonderen Gegebenheiten an den Hochschulen definiert.

Eine Wissenschaftlerin und ein Wissenschaftler arbeiten hinter einer Glasfassade und mischen Chemikalien mit Großgeräten.
© pexels/element digital

Landesgleichstellungsgesetz

Das Landesgleichstellungsgesetz legt in § 17 die grundsätzlichen und verwaltungsbezogenen Aufgaben fest.

Eine Wissenschaftlerin und ein Wissenschaftler arbeiten hinter einer Glasfassade und mischen Chemikalien mit Großgeräten.
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Grundordnung der Universität

In der Grundordnung werden die Grundlagen aus den Landesgesetzen auf die Universität Bonn übertragen.

Eine Wissenschaftlerin und ein Wissenschaftler arbeiten hinter einer Glasfassade und mischen Chemikalien mit Großgeräten.
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FAQ zum Landesgleichstellungsgesetz

Hier finden Sie häufige Fragen und Antworten zum Landesgleichstellungsgesetz NRW.


Eine Wissenschaftlerin und ein Wissenschaftler arbeiten hinter einer Glasfassade und mischen Chemikalien mit Großgeräten.
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Erfolge und Einwerbungen

Die Gleichstellungsarbeit an der Universität Bonn ist mehrfach ausgezeichnet durch eine erfolgreiche Beteiligung an Programmen und Initiativen zur Förderung von Chancengleichheit und Geschlechtergerechtigkeit in Wissenschaft und Forschung.

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