Worum geht’s?
Das Gleichstellungsbüro fördert Projekte, die die strukturelle Verankerung von Gleichstellung an der Universität Bonn stärken.
Wer ist antragsberechtigt?
Alle Einheiten, Einrichtungen und Personen der Universität Bonn.
Auf einen Blick:
Fördersumme: bis zu 10 000 € pro Projekt
Förderstart: spätestens ab Januar 2027
Antragsfrist: 31. Oktober 2026