Familienbüro der Universität Bonn
Die Universität Bonn ist seit Dezember 2011 mit dem "audit familiengerechte hochschule" ausgezeichnet und darf diesen Titel seit September 2021 dauerhaft tragen. Das Familienbüro der Universität berät Beschäftigte und Studierende der Universität Bonn rund um die Themen Kinderbetreuung, Mutterschutz, Elternzeit sowie Pflege von Angehörigen.

Das Familienbüro und das Gleichstellungsbüro arbeiten in den Bereichen Beratung und Unterstützungsmaßnahmen eng zusammen.
Folgende Projekte sind in Kooperation der beiden Stellen entstanden:
Ausleihbar: KidsBoxen
Als familiengerechte Hochschule erweitert die Universität mit den KidsBoxen ihr Angebot zur Unterstützung der flexiblen Kinderbetreuung.
Bei der KidsBox handelt es sich um einen rollbaren Schrank, der, wenn er aufgeklappt ist, einen Bereich schafft, in dem Kinder spielen oder aber von den Eltern gewickelt oder versorgt werden können.
Die KidsBox kann für die Kinderbetreuung im Rahmen von universitären Veranstaltungen wie Tagungen, Seminaren oder Feierlichkeiten eingesetzt, aber auch für einen längeren Zeitraum als Teil eines Eltern-Kind-Arbeitszimmers genutzt werden.
Hinweis für die Nutzung bei Veranstaltungen:
Eine entsprechende Betreuungsperson muss von den Veranstalter*innen selbst organisiert werden. Hierbei unterstützt das Familienbüro der Universität.2


Kurzzeitunterstützung für studierende und promovierende Eltern in Abschlussphasen
Diese Maßnahme soll Eltern in Abschlussphasen des Studiums (Bachelor-/Masterstudium) oder der Promotion über einen begrenzten Zeitraum finanziell unterstützen. Ziel der Bezuschussung ist es, eine Entlastung bei der Kinderbetreuung oder bei der Erledigung der alltäglichen Aufgaben im Haushalt zu schaffen, um mehr zeitlichen Freiraum für den erfolgreichen Abschluss zu ermöglichen.
Finanzielle Nothilfe für Studierende mit Kind
Studierende mit Kind, die in eine unvorhersehbare finanzielle Notlage geraten sind, können eine einmalige Finanzhilfe beantragen, die dabei helfen soll, den akuten Engpass schnell und unkompliziert zu überwinden. Alleinerziehende werden besonders berücksichtigt. Die wirtschaftliche Notsituation darf nicht durch eigenes Verschulden entstanden sein.
Zur Überbrückung der finanziellen Notlage können maximal 1.000 Euro beantragt werden. Der Lebensunterhalt der Antragstellenden und ihrer Kinder muss grundlegend abgesichert sein. Entsprechende Nachweise müssen der Beantragung beigelegt werden. Kinder sollten in der Regel das zwölfte Lebensjahr nicht überschritten haben.


Neu: Reisekostenzuschüsse für Begleitpersonen
Die Universität Bonn ermöglicht die Beantragung von Reisekostenzuschüssen für die Mitnahme von Kindern und Begleitpersonen auf Dienst- und Forschungsreisen im In- und Ausland. Ziel ist es, die Personalmobilität von Beschäftigten mit Familie zu verbessern und die berufliche Weiterentwicklung sowie Vernetzung für alle Beschäftigten zu steigern.
Die Maßnahme richtet sich an Beschäftigte, die eine Dienstreise planen und ihr Kind/ihre Kinder sowie ggf. eine Begleitperson mitnehmen müssen, weil eine Betreuung im häuslichen Umfeld nicht möglich ist. Die Genehmigung der Anträge erfolgt auf Basis von Einzelfallprüfungen unter Berücksichtigung festgelegter Kriterien, die für alle Beschäftigten der Universität Bonn gelten. Allgemeine Beratung zum Zuschuss bieten das Familienbüro, das zentrale Gleichstellungsbüro sowie die Reisekostenabteilung. Die Anträge können nur direkt an die Reisekostenabteilung der Universität gerichtet werden und werden dort bearbeitet.
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