Familiengerechte Hochschule

Die Universität Bonn ist seit Dezember 2011 mit dem "audit familiengerechte hochschule" ausgezeichnet und darf diesen Titel seit September 2021 dauerhaft tragen. Das Familienbüro der Universität berät Beschäftigte und Studierende der Universität Bonn rund um die Themen Kinderbetreuung, Mutterschutz, Elternzeit sowie Pflege von Angehörigen.

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Eine Wissenschaftlerin und ein Wissenschaftler arbeiten hinter einer Glasfassade und mischen Chemikalien mit Großgeräten.
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Kurzzeitunterstützung für studierende und promovierende Eltern in Abschlussphasen

Diese Maßnahme soll Eltern in Abschlussphasen des Studiums (Bachelor-/Masterstudium) oder der Promotion über einen begrenzten Zeitraum finanziell unterstützen. Ziel der Bezuschussung ist es, eine Entlastung bei der Kinderbetreuung oder bei der Erledigung der alltäglichen Aufgaben im Haushalt zu schaffen, um mehr zeitlichen Freiraum für den erfolgreichen Abschluss zu ermöglichen. Die Kurzzeitunterstützung ist ein Projekt des Familienbüros in Zusammenarbeit mit dem Gleichstellungsbüro. 


W1 Care-Fonds 

Mit dem W1Care-Fonds können W1-Professor*innen, die mindestens 6 Monate Elternzeit nehmen, Fördermittel zur personellen Unterstützung während dieser Phase beantragen. Bei Professorinnen sind dabei die Mutterschutzzeiten eingeschlossen.

Mittel können beispielsweise für die Aufstockung oder Verlängerung bestehender Stellen von wissenschaftlichen Mitarbeitenden, Vergabe von Lehraufträgen oder befristete Zusatzverträge während der Elternzeit zur Sicherung des Forschungsfortschritts und von Lehrtätigkeiten genutzt werden. Die maximale Förderung beträgt 30.000 Euro.

Die Förderung findet ausschließlich im Rahmen der jährlich verfügbaren Mittel statt und nur solange, bis diese aufgebraucht sind; ein gesetzlicher Anspruch auf Förderung besteht nicht.

Die Gleichstellungsbeauftragte berät Sie gerne. Bitte setzen Sie sich mit uns in Kontakt. 

Die Beantragung erfolgt in Form eines formlosen Antrags mit mit nachvollziehbarer schriftlicher Begründung für die beantragte finanzielle Unterstützung, einschließlich einer Kalkulation der benötigten Mittel in Deutsch oder Englisch. Der Antrag sollte mindestens 3 Monate vor Beginn der gewünschten Förderung eingehen und ist direkt an das Büro der Zentralen Gleichstellungsbeauftragten zu richten

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Reisekostenzuschüsse für Begleitpersonen 

Die Universität Bonn ermöglicht die Beantragung von Reisekostenzuschüssen für die Mitnahme von Kindern und Begleitpersonen auf Dienst- und Forschungsreisen im In- und Ausland. Ziel ist es, die Personalmobilität von Beschäftigten mit Familie zu verbessern und die berufliche Weiterentwicklung sowie Vernetzung für alle Beschäftigten zu steigern.

Die Maßnahme richtet sich an Beschäftigte, die eine Dienstreise planen und ihr Kind/ihre Kinder sowie ggf. eine Begleitperson mitnehmen müssen, weil eine Betreuung im häuslichen Umfeld nicht möglich ist. Die Genehmigung der Anträge erfolgt auf Basis von Einzelfallprüfungen unter Berücksichtigung festgelegter Kriterien, die für alle Beschäftigten der Universität Bonn gelten. Allgemeine Beratung zum Zuschuss bieten das Familienbüro, das zentrale Gleichstellungsbüro sowie die Reisekostenabteilung. Die Anträge können nur direkt an die Reisekostenabteilung der Universität gerichtet werden und werden dort bearbeitet. 

Auslandsstudium mit Kind 

Ein Auslandsstudium bietet nicht nur die Möglichkeit, die eigenen Sprachkenntnisse zu verbessern, sondern auch wertvolle interkulturelle Kompetenzen zu erwerben und den persönlichen Erfahrungshorizont zu erweitern. Studierende und Promovierende mit Kind(ern) machen von dieser Möglichkeit häufig keinen Gebrauch, da die Mitnahme von Kindern mit höherem Aufwand und zusätzlichen Ausgaben verbunden ist. Häufig werden auch keine Kinderzulagen gezahlt beziehungsweise reichen diese nicht aus.

Um studierende und promovierende Eltern dabei zu unterstützen mit ihren Kindern gemeinsam einen Auslandsaufenthalt absolvieren zu können und so die Mobilität von Studierenden mit Kind zu steigern, stellen das Familien- und das Gleichstellungsbüro einen finanziellen Zuschuss zur Verfügung. Die Förderung wird für einen Zeitraum von maximal sechs Monaten ausgezahlt und liegt bei monatlich 100€. Für ein weiteres Geschwisterkind kann ein zusätzlicher Betrag i.H.v. von 50€ pro bewilligtem Monat gezahlt werden. Für Einzelheiten zur Beantragung des Zuschusses schreiben Sie bitte an das Familienbüro

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Eine Wissenschaftlerin und ein Wissenschaftler arbeiten hinter einer Glasfassade und mischen Chemikalien mit Großgeräten.
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Vergabe von Kita-Plätzen

Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist ein zentrales Anliegen unserer Universität. Ein wichtiger Baustein dabei ist ein umfangreiches Angebot an Betreuungsplätzen: Derzeit hält die Universität 145 Belegplätze in Großtagespflegestellen und Kindertagesstätten vor.

Dieses familienfreundliche Angebot richtet sich an Beschäftigte der Universität Bonn. Ziel ist es, Eltern frühzeitig Planungssicherheit zu geben und sie in ihrer beruflichen Entwicklung bestmöglich zu unterstützen.

Eltern haben die Möglichkeit, ihr/e Kind/er bis zum 31.12. eines Jahres über das Familienbüro für einen Betreuungsplatz zum 1. August des Folgejahres anzumelden. Infos und Anmeldeformular hier.

Bitte beachten Sie:
Die Anzahl der freien Plätze hängt davon ab, wie viele der aktuell belegten Plätze zum neuen Kita-Jahr frei werden – beispielsweise durch Schuleintritt oder Umzug. Erfahrungsgemäß übersteigt die Zahl der Anmeldungen die verfügbaren Plätze.

Vergabe der Plätze:

Um eine faire und transparente Vergabe sicherzustellen, entscheidet ein paritätisch besetzter Kita-Ausschuss über die Platzvergabe. Dieser tagt jährlich im Januar/Februar, um die freiwerdenden Plätze zu vergeben. Als wesentliche Grundlage für die Vergabe dienen Kriterien, die eine gerechte und nachvollziehbare Entscheidung gewährleisten sollen. Berücksichtigt werden unter anderem:

  • soziale Aspekte (z. B. Alleinerziehende),
  • aktive Elternschaft
  • Geschwisterkinder,
  • Förderung von Wissenschaftler*innen in der Qualifizierungsphase,
  • Förderung von weiblichen Führungskräften

Wichtiger Hinweis

Voraussetzung für die Berücksichtigung bei der Vergabe eines Belegplatzes in einer Tagespflegestelle oder Kindertagesstätte ist zusätzlich die Anmeldung im städtischen Online-Portal „Kita-Net“. Infos finden Sie hier: https://kita-planer.kdo.de/bonn-elternportal/elternportal/de. 

Aktueller Hinweis:

Derzeit ist die Ausleihe der KidsBoxen leider nicht möglich. Wir bitten um Ihr Verständnis. 

Ein rollbarer grüner großer Schrank mit der Aufschrift Kidsbox und dem Logo der Uni Bonn
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Mobile KidsBoxen

Als familiengerechte Hochschule erweitert die Universität mit den KidsBoxen ihr Angebot zur Unterstützung der flexiblen Kinderbetreuung. 
Bei der KidsBox handelt es sich um einen rollbaren Schrank, der, wenn er aufgeklappt ist, einen Bereich schafft, in dem Kinder spielen oder aber von den Eltern gewickelt oder versorgt werden können.
Die KidsBox kann für die Kinderbetreuung im Rahmen von universitären Veranstaltungen wie Tagungen, Seminaren oder Feierlichkeiten eingesetzt, aber auch für einen längeren Zeitraum als Teil eines Eltern-Kind-Arbeitszimmers genutzt werden.

Hinweis für die Nutzung bei Veranstaltungen:
Eine entsprechende Betreuungsperson muss von den Veranstalter*innen selbst organisiert werden. Hierbei unterstützt das Familienbüro der Universität.

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