Geschlechtersensible Sprache
Ziel unserer Universität ist es, bestmögliche Studien-, Forschungs-, Lehr- und Arbeitsbedingungenfür alle zu gewährleisten und weiterzuentwickeln. Eine chancengerechte, inklusive und
wertschätzende Universitätskultur drückt sich auch über Ihren Sprachgebrauch aus. Sprache erzeugt Bilder und prägt die gesellschaftliche Realität.
Zu solch einer wertschätzenden Universitätskultur können Sie in Ihrem Arbeitsalltag durch einen geschlechtersensiblen Sprachgebrauch aktiv beitragen. Hierbei möchten wir Sie unterstützen und Ihnen mit dieser Handreichung eine Hilfestellung für geschlechtersensible und wertschätzende Kommunikation an die Hand geben.
Geschlechtergerechte und diversitätssensible Sprache
Rechtliche Vorgaben
Bereits seit 1999 ist die sprachliche Gleichstellung von Männern und Frauen in der dienstlichen Kommunikation in § 4 des Landesgleichstellungsgesetz NRW (LGG NRW) festgehalten: Personen- und Funktionsbezeichnungen sollen in weiblicher und in männlicher Form nebeneinander verwendet werden. Die Verwendung geschlechtsneutraler Personen- und Funktionsbezeichnungen ist ebenfalls möglich.
Durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Einführung eines dritten Geschlechtseintrags (2017), sowie der Einführung des Selbstbestimmungsgesetzes (2024) werden die Rechte von trans*, inter* und nicht-binären Menschen gestärkt.
Empfehlungen an der Universität Bonn
Die Universität Bonn empfiehlt die vorwiegende Verwendung geschlechtsneutraler Sprache und bei Bedarf die Verwendung des Gendersterns.
Hinweise zur Umsetzung von geschlechtsneutraler Sprache und zur Verwendung des Gendersterns (*) finden Sie in der Handreichung.