Geschlechtergerechte Sprache

Die Förderung von Chancengleichheit und Anerkennung von Vielfalt zählt zu den Grundprinzipien und Werten der Universität Bonn. Ein sensibler Umgang mit Sprache würdigt die Gleichstellung aller Geschlechter und wirkt struktureller Diskriminierung entgegen. Dies gilt es, auch in der Kommunikation nach innen und außen sichtbar zu machen.

Geschlechtergerechte und diversitätssensible Sprache

Sprachliche Gleichstellung von Frauen und Männern – Rektoratsbeschluss

Das Landesgleichstellungsgesetz NRW schreibt in § 4 die sprachliche Gleichbehandlung von Frauen und Männern in der internen wie externen dienstlichen Kommunikation vor. Als mögliche Umsetzungsformen werden neutrale Formulierungen (statt Studenten: Studierende) sowie die Beidnennung (statt Wissenschaftler: Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler) angegeben. 

Laut Rektoratsbeschluss vom 30.05.2017 ist im Bereich der Universität bei internen Rechtstexten und Publikationen der Hochschulleitung sowie aller Einrichtungen und Gremien eine geschlechtergerechte Sprache im Sinne des § 4 LGG anzuwenden:

Personen- und Funktionsbezeichnungen sollen in weiblicher und in männlicher Form nebeneinander verwendet werden. Die Verwendung geschlechtsneutraler Personen- und Funktionsbezeichnungen ist ebenfalls möglich.

Das Gleichstellungsbüro verwendet in seinen Texten und Veröffentlichungen den Gender-Star, um über die sprachliche Gleichstellung von Frauen und Männern hinaus auch der geschlechtlichen Vielfalt gerecht zu werden.

Abbildung geschlechtlicher Vielfalt in der Sprache – Gender-Star 

Im Oktober 2017 entschied das Bundesverfassungsgericht, dass im Geburtenregister neben den Einträgen ‚männlich‘ und ‚weiblich‘ nun auch ein dritter Eintrag ‚divers‘ ermöglicht werden soll. Inter- und transsexuellen Menschen, die sich weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zuordnen können, soll damit ermöglicht werden, ihre geschlechtliche Identität als Teil der Personenstandsdaten eintragen zu lassen.

Das entsprechend novellierte Personenstandsgesetz ist im Dezember 2018 in Kraft getreten und impliziert auch Veränderungen für den Schriftverkehr an der Universität. Mit Blick auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), nach dem "[...] die Benachteiligung aus Gründen [...] des Geschlechts [...] zu verhindern oder zu beseitigen [...]" (§1 AGG) ist, müssen nun Sprachformen gefunden werden, mit denen eine Abbildung der geschlechtlichen Vielfalt möglich ist.

Neben geschlechterneutralen Formulierungen ist der Gender-Star die mittlerweile allgemein etablierteste Form, dargestellt durch ein Sternchen* zwischen der maskulinen und der femininen Endung. 

Handlungsempfehlungen BuKof: Geschlechtervielfalt an Hochschulen
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