Aktion im Pride Month 2022: Unisex-Toiletten #AllGenderUniBonn
Im Juni 2022 startete das Gleichstellungsbüro in Kooperation mit dem Queer-Referat des AStA eine Kampagne zur Umwidmung ausgewählter Toiletten zu "All Gender"-Toiletten. Die zeitlich begrenzte Aktion soll auf den fortlaufenden Handlungsbedarf in puncto Geschlechtervielfalt und Diskriminierungsabbau aufmerksam machen.
Zur Aktion Unisex-Toiletten an der Universität Bonn
Geschlechtervielfalt ist Realität in der Gesellschaft und damit auch an Hochschulen. Diese tragen die Verantwortung, Bedingungen zu schaffen, die es ihren Mitgliedern und Angehörigen ermöglichen, diskriminierungsfrei zu arbeiten und zu studieren. Vor dem Hintergrund der gleichstellungs- und diversitätspolitischen Verantwortung für alle Geschlechter ergibt sich ein Handlungsbedarf auf verschiedenen Ebenen: von der Sprache und Ansprache über Namensänderung und Geschlechtseintrag bis hinein in die bauliche Infrastruktur. So wird sich beispielsweise gerade auch im Zuge der Um- und Neubauten an unserer Universität mit der Einrichtung von so genannten Unisex-Toiletten befasst, die allen Personen, unabhängig von ihrer geschlechtlichen Identität, zugänglich sind.
Der Juni ist der internationale Pride Month, den das Gleichstellungsbüro und das Queer-Referat des AStA der Universität Bonn für eine gemeinsame Aktion nutzen wollen. Während des Aktionszeitraumes vom 20.-24.06.2022 sollen geeignete Toiletten an möglichst vielen Standorten der Universität zu Unisex-Toiletten umgewidmet werden.


Unisex-Toiletten (auch All Gender-Toiletten genannt) ermöglichen eine diskriminierungsfreie Toilettennutzung für alle Geschlechter. Diese sollen in ausreichender Anzahl zur Verfügung stehen und den Bedarfen und Ansprüchen unterschiedlicher Gruppen gerecht werden. WCs, die nicht ausschließlich Männern oder Frauen zur Nutzung vorbehalten sind, tragen dazu bei, Diskriminierungen abzubauen, die Selbstbestimmung in Bezug auf die Geschlechtsidentität zu stärken und die gesellschaftliche Akzeptanz von Geschlechtervielfalt zu fördern. Die Umwidmung der Toiletten im Aktionszeitraum soll der Sichtbarmachung dieser Thematik dienen.
Allgemeine Informationen
Das Grundgesetz, Artikel 3 (3) besagt, dass niemand wegen seines „Geschlechtes […] benachteiligt oder bevorzugt werden“ darf. Die Einrichtung von Unisex-Toiletten kann als positive Maßnahme nach § 5 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) zum Abbau von Benachteiligungen aufgrund des Geschlechts angesehen werden.
Genau genommen haben Toiletten in ihrer grundsätzlichen Funktion keinen Bezug zum Geschlecht der Nutzer*innen: Alle Menschen, egal welchen Geschlechts, benötigen Toiletten zur Erledigung eines ganz normalen körperlichen Bedarfes. Die meisten öffentlichen Toiletten sind jedoch entweder für Frauen oder Männer ausgewiesen. Daher kann für trans- und intergeschlechtliche sowie nichtbinäre Menschen, aber auch für cisgeschlechtliche (= nicht transgeschlechtliche) Menschen, deren äußeres Erscheinungsbild nicht den konventionellen Geschlechterbildern entspricht, das Aufsuchen öffentlicher Toiletten ein großes Problem darstellen; sie erleben häufig diskriminierende und ausgrenzende Situationen. Transgeschlechtliche und nichtbinäre Personen werden oftmals Opfer von Übergriffen auf öffentlichen Toiletten. Es kommt zu beleidigenden Äußerungen, Raumverweisen oder sogar Gewalt(androhungen).
Es gibt mehr als zwei Geschlechter - nichtbinäre und intergeschlechtliche Personen werden bei einer binären Aufteilung der Toiletten nicht mitgedacht!

Die Aktionswoche: Wie wird aus einer Toilette mit geschlechtsspezifischer Widmung eine Unisex-Toilette?
1. Drucken Sie die Türschilder und Informationsposter aus, welche wir weiter unten auf dieser Seite zur Verfügung stellen.
2. Verschaffen Sie sich einen Überblick über die verfügbaren Toiletten in Ihrem Gebäude bzw. auf Ihrer Etage.
3. Ideal wäre, wenn pro Gebäude mindestens ein binäres Paar, d.h. eine Männer- und eine Frauentoilette umgewidmet würden. Bitte achten Sie darauf, möglichst die gleiche Anzahl von Männer- und Frauentoiletten umzuwidmen, jedoch nicht alle Toiletten im Gebäude.
4. Besonders gut eignen sich Einzeltoiletten mit von innen abschließbarem Vorraum bzw. ohne Vorraum (Toilette und Waschbecken im gleichen Raum). Hiermit sind ausdrücklich nicht die barrierefreien Toiletten gemeint. Diese sind von der Aktion ausgeschlossen.
5. Die Türschilder (Vorlagen weiter unten) sollten gut sichtbar außen an der Eingangstür zur Toilette angebracht werden.
6. Das Informationsposter kann beispielsweise im Vorraum oder an den Innentüren der Toilettenkabinen platziert werden.
7. Zum Schluss gerne ein Foto machen und bei Instagram oder Twitter unter dem Hashtag #AllGenderUniBonn teilen und @gleichstellung.uni.bonn (IG) bzw. @gleich_unibonn (twitter) taggen!
Sie möchten eine Unisex-Toilette in Ihrem Bereich einrichten?
Hier finden Sie Informationen und Material zur Einrichtung einer Unisex-Toilette:
Schilder Unisex-Toiletten (PDF) ohne Logos
Checklisten
Die Checkliste soll Ihnen dabei helfen, eine Unisex-Toilette einzurichten. Sie enthält Tipps zur Einrichtung sowie Informationen, welche Stellen informiert werden sollten.
Aktionsmaterial der Kampagne #AllGenderUniBonn
Schilder Unisex-Toiletten (PDF)
Toilettenschild Deutsch
Toilettenschild Englisch
Informationsposter (PDF)
Poster
Folie für Infoscreens
Infoscreen (PDF)
Material für Social Media
Sharepic für Instagram (blanko)
Sharepic für Instagram (mit Text)
Sharepic für Twitter (blanko)
Sharepic für Twitter (mit Text)