Fonds zur Förderung der strukturellen Verankerung von Gleichstellung - Leitlinien

Das Gleichstellungsbüro vergibt Mittel zur Förderung von Projekten, die das Ziel verfolgen, die strukturelle Verankerung von Gleichstellung zu stärken. Pro Projekt werden max. 10.000 Euro zur Verfügung gestellt. 

Maßnahme und Zielsetzung

In den letzten Jahren wurden bereits Maßnahmen zur Unterstützung von Nachwuchswissenschaftlerinnen sowie zur Förderung der Vereinbarkeit von Wissenschaft, Studium, Beruf und Familie ergriffen. Maßnahmen mit der expliziten Zielsetzung der Kultur- und Strukturveränderung sind bislang weniger etabliert. Daher finanziert das Gleichstellungsbüro Projekte, welche beispielsweise

  • die Berücksichtigung von Gleichstellung in der Struktur- und Entwicklungsplanung des jeweiligen Bereichs befördern,
  • die Gleichstellungs- und Gender-Kompetenz von Personen mit Führungsfunktion erhöhen,
  • das Ziel verfolgen, Konzepte zur Verbesserung der Chancengleichheit in Bewertungs- und Auswahlverfahren zu erarbeiten,
  • die Vernetzung von Nachwuchswissenschaftlerinnen innerhalb und außerhalb der Universität unterstützen,
  • die Sichtbarkeit von Wissenschaftlerinnen in ihrer Scientific Community stärken,
  • die Auslandsmobilität von Studentinnen und Nachwuchswissenschaftlerinnen mit Kind(ern) fördern,
  • Gender-Aspekte in Studium und Lehre verankern,
  • Konzepte zur Prävention von Belästigung und Diskriminierung ausarbeiten.

Aus diesem Fonds nicht gefördert werden gängige Maßnahmen wie

  • Workshops für Nachwuchswissenschaftlerinnen zu karriererelevanten Themen,
  • Reisekosten,
  • Stellen für Mitarbeiter*innen oder Zwischenfinanzierungen,
  • Stipendien,
  • Kinderbetreuung.

Antragstellung

Antragsberechtigt sind alle Einrichtungen und Einheiten der Universität Bonn.

Die Projektanträge sind auf Deutsch oder Englisch einzureichen und sollen den Umfang von 10 Seiten nicht überschreiten sowie auf folgende Punkte eingehen:

  • Welche Ziele werden konkret mit dem Projekt verfolgt?
  • Stärken-/Schwächenanalyse zum Thema Gleichstellung im antragsstellenden Bereich
  • Welche Maßnahmen sind im Rahmen des Projekts geplant? Und wie werden diese Maßnahmen umgesetzt?
  • Wie fügt sich das Projekt in die Struktur- und Entwicklungsplanung des Bereichs ein?
  • Wie wird das geplante Projekt in dem Bereich verankert? Wo liegen die Verantwortlichkeiten?
  • Zeit- und Kostenplan
  • Evaluationsplan für das Projekt zur Überprüfung der Nachhaltigkeit und Wirksamkeit.

Zentrale Bewertungskriterien sind

  • Innovationskraft, Originalität, Kreativität,
  • Passgenauigkeit, bezogen auf Bedarfe des antragstellenden Bereichs,
  • Nachhaltigkeit,
  • Stringenz in der Planung,
  • Realisierbarkeit.

Ein gesetzlicher Anspruch auf Förderung besteht nicht. 

Nach Projektende ist ein Abschlussbericht mit den Ergebnissen zu erstellen sowie eine detaillierte Aufstellung der Projektausgaben. 

Einreichung und Kontakt

Der nächste Bewerbungszeitraum wird rechtzeitig bekannt gegeben. 

Bei Interesse oder Rückfragen steht die zentrale Gleichstellungsbeauftragte zur Verfügung. 

Gabriele Alonso Rodriguez                                                                                                                                                                                                     

gleichstellungsbeauftragte@zgb.uni-bonn.de

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